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30.12.2015 Waldbrandgefahr

Die Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land hat als zuständige Forstbehörde aktuell eine Waldbrandverordnung erlassen. Darin wird unter anderem das Abbrennen von Feuerwehrwerkskörpern in Waldgebieten und dessen Gefährdungsbereichen verboten! Eine Nichtbeachtung wird mit einer Geldstrafe von bis zu 7.200 Euro oder mit Arrest bestraft! Die Bevölkerung wird auf Grund der langen Trockenheit ersucht diese Saison generell sehr vorsichtig beim Abfeuern von Feuerwerkskörpern zu sein! Die Verordnung ist bis zum Ende des 31.01.2016 aufrecht.

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