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Angelobungsformeln

Die Angelobung bezeichnet in –sterreich die Verpflichtung zur gesetzestreuen und gewissenhaften Ausübung übertragener Funktionen mit einem feierlichen Versprechen, dem Gelöbnis. Die endgültige Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr erfolgt durch Angelobung. Der Text des Gelöbnisses variiert zwischen den Bundesländern, ist aber im Wesentlichen: Angelobungsformel für den Aktiv Stand (Ab dem 16. Lebensjahr): Ich gelobe meine freiwillig übernommene Pflicht als Feuerwehrmann pünktlich und gewissenhaft zu erfüllen, die Befehle meiner Vorgesetzten zu befolgen, die mir übergebenen Ausrüstungsgegenstände vorsorglich zu behandeln und allen Mitgliedern ein treuer Kamerad zu sein. Angelobungsformel für die Feuerwehrjugend (Bei Eintritt): Ich gelobe, meine freiwillig übernommenen Pflichten als Jungfeuerwehrmann pünktlich und gewissenhaft zu erfüllen, die Anordnungen meiner Vorgesetzten zu befolgen, an den Ausbildungsveranstaltungen teilzunehmen, die mir anvertraute Ausrüstunzweckentsprechend zu verwenden und sorgfältig zu behandeln sowie allen Mitgliedern ein guter Kamerad zu sein.