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Schutzausrüstung

P1010376 P1010382 P1010439 P1010446 Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) muss bei gefährlichen Arbeiten und Tätigkeiten verwendet werden, um Verletzungen zu vermeiden oder zu minimieren, die durch andere Maßnahmen nicht verhindert werden können. Neben den technischen (Gefahrvermeidung) und organisatorischen Maßnahmen (Gefahreinwirkung z. B. zeitlich begrenzen) zählen die persönlichen Maßnahmen (PSA und Unterweisung) zu den klassischen Maßnahmen des Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit. Schutzausrüstungen finden Verwendung zum Beispiel in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, bei der Feuerwehr oder im Katastrophenschutz, in Fertigungsbetrieben (z. B. Chemie) oder in der Bauwirtschaft. Aber auch in der Freizeit oder beim Sport können sie unerlässliche Hilfsmittel darstellen (z. B. Kopfschutz, Rettungsweste oder Schutzbrille). Sie sollten/müssen den jeweiligen nationalen Normen und Gesetzen entsprechen.