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Unsere Aufgabe: Bergen

Die Feuerwehr kann das Bergen von Sachgütern, toten Menschen oder Tieren übernehmen. Hier wird explizit zwischen der „Rettung“ von Lebewesen und „Bergung“ von Gegenständen bzw. Toten unterschieden. Dies beruht auf der Feuerwehrdienstvorschrift in der von der Bergung von Sachen (Teil I Rahmenrichtlinien) und der Rettung als Tätigkeit zur Befreiung von Personen aus lebensbedrohlichen Zwangslagen und In-Sicherheit-Bringen von Personen (2.2.1 Truppmannausbildung Teil I) die Rede ist. Eine Begriffsdefinition findet jedoch nicht statt. – Weitere Informationen dazu gibt es im WikiProjekt für Einsatzorganisationen .